Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah (3. Teil)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

[2] Imam Ahmad bin Idris Shihab al-Din Qarafi al-Maliki (gest. 684H.) -Allah sei ihm gnädig- widerlegte ebenfalls diejenigen unter den Sufis, die die Macht von kun fayakun den Geschöpfen zusprachen. Er schreibt,
„Zur zweiten Art gehört auch die Person, welche eine äusserst dumme und dreiste Du’a an Allah richtet, nämlich die Bitte, ihm spezielle Kraft zu gewähren, um das Universum zu lenken; eine Kraft die ausschließlich der Macht und dem Willen Allahs unterliegt, ebenso wie die Kraft des Erschaffens, des (endgültigen) Vernichtens und der Vorherbestimmung. Ein gesunder Menschenverstand und die Logik zeigen auf, dass diese göttlichen Kräfte für jeden ausser Allah eine Unmöglichkeit sind. Das bedeutet, dass bereits eine derartige Bitte faktisch eine Frage um eine Partnerschaft in der Herrschaft mit Allah darstellt und das ist vergleichbar mit kufr (Unglauben). Viele unwissende Sufis sind in diese Falle getappt, und sie behaupten, dass so-und-so das Wort kun! (Sei!) gegeben wurde, und sie bitten selber darum mit diesem göttlichen Befehl ausgestattet zu werden, den Allah folgendermaßen im Quran erwähnt:
Sein Befehl, wenn Er etwas will, ist, dazu nur zu sagen: ,Sei!´, und so ist es. (36:82)

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Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah (2. Teil)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

[1] Imam Shah Waliullah Muhaddith Dahlawi (gest. 1174H) -Allah sei ihm gnädig- widerlegte ausführlich die Praxis von istighathah in vielen seiner Werke. Er schrieb in seiner Unterscheidung zwischen ma taht al-asbab und ma fawq al-asbab [innerhalb der möglichen Mittel und ausserhalb der möglichen Mittel],

„Er (Allah) ist ewig, allhörend und allsehend. Niemand ist Ihm ebenbürtig und niemand ist Ihm gleich. Er benötigt keinen Partner (wujub al-wujud), weder in der Anbetungswürdigkeit, noch im Erschaffen und Lenken (tadbir), also gebührt niemandem Anbetung, d.h. höchste Verehrung, ausser Ihm, und niemand heilt einen Kranken, sorgt für Lebensunterhalt, entfernt Not, ausser Er, und das lediglich durch kun fayakun („Sei! und es ist“). Dies ist komplett anders als gewöhnliche Ursachen (tasbib), wie man z.B. sagt „der Arzt heilt den Patienten“ oder „der Anführer versorgt seine Soldaten“, es ist also etwas anderes, obwohl es ähnlich eine Formulierung ist.
(Tafhimat al-Ilahiyyah, 1:145)

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Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah (1. Teil)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Der gesamte Inhalt der folgenden Artikelreihe Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah basiert auf einem englischsprachigen Text, den man auf folgender Seite findet:
http://deoband.org/2010/09/aqida/deviant-beliefs/istighatha-seeking-help-from-other-than-allah

In die deutsche Sprache wurde der Text von mir, Yahya ibn Rainer, übersetzt.
Ich bin weder ein Alim, noch bin ich ausserordentlich wissend bezüglich der englischen Sprache, somit gebe ich keinerlei Gewähr über die 100%ige Richtigkeit der Übersetzung und verweise den Leser auf das englische Original.

 

Istighathah: Das Ersuchen von Hilfe bei anderen als Allah

Ein original Deoband.org Artikel
von Saad Khan
übersetzt von Yahya ibn Rainer

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Imam al-Ghazali: Von den Übeln des Disputierens und Mahnens

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Das folgende ist ein Schreiben von Imam al-Ghazali -Allah sei ihm gnädig-, das von den Übeln des Disputierens (Diskutierens) und Mahnens handelt und erläutert, inwieweit daran verwerfliche Triebe teilhaben.

 

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.

Rat zu erteilen und Rat zu begehren, ist beides ein Leichtes. Schwierig ist es Rat anzunehmen, insbesondere für jemanden, der nach Wissen und Vorzügen strebt und glaubt, dass es genüge, zu wissen, und der zu handeln versäumt, obgleich er dessen doch zu allererst bedarf, da die Beweise für seinen Fall vorhanden sind, denn:
„Derjenige, der am Tage der Auferstehung unter allen Menschen am meistender Qual ausgesetzt sein wird, ist ein mit Wissen begabter, dessen Wissen vor Allah ohne Nutzen ist.!“

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Verbot, Lebensmittel zu monopolisieren (d.h. aufzukaufen und dann vom Markt zurückzuhalten, um den Marktpreis in die Höhe zu treiben)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ma’mar ibn Abdullah berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Wer monopolisiert (arab. jahtakir), ist ein Sünder.“

Dies berichtete Muslim.

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Verbot der staatlichen Festsetzung von Preisen

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Anas ibn Malik (r.) berichtete: „Zur Zeit des Gesandten Allahs (s.a.s.) sind die Preise in Medina in die Höhe gegangen. Da sagten einige Leute: “O Gesandter Allahs, die Preise sind in die Höhe gegangen, setze doch für uns die Preise fest.“ Da sagte der Gesandte Allahs (s.a.s.): „Allah ist Der, Der die Preise festlegt, Der, Der zurückhält, Der, Der ausstreckt und der Versorger. Ich hoffe, dass ich (am Jüngsten Tag) auf Allah treffe, ohne dass dann einer von euch von mir etwas verlangt wegen Unrechts bzgl. Blut und Gut, was ich ihm im (im irdischen Leben) angetan habe“.

Dies berichteten Ahmad, Abu Dawud, Tirmidhi und Ibn Madscha.
Ibn Hibban sagte, dass dies ein gesunder (arab. sahih) Hadith ist.

In einer anderen Überliefererkette, die auch auf Anas (r.) zurückgeht, berichteten diesen Hadith Ibn Madscha, Darimi, al-Bazzar und Abu Ja’la mit einer Überliefererkette, die den Bedingungen für Überliefererketten von Muslim genügen, wobei Tirmidhi diesen Hadith für gesund (arab. sahih) erklärte.

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Eindeutigkeit des Verkaufspreises

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Abu Huraira (r.) berichtete: „Der Gesandte Allahs (s.a.s.) verbot zwei Verkaufsabschlüsse in einem“.

Dies berichteten Ahmad und Nasa’i. Tirmidhi und Ibn Hibban sagten: Dies ist ein gesunder (arab. sahih) Hadith.

Abu Dawud berichtete folgenden Hadith, den Abu Huraira überliefert:
„Wer zwei Verkaufsabschlüsse in einem abschließt, der bekommt den geringeren Preis oder aber es ist Zins.“

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