Fatwa: Geld ansparen – verbietet es der Islam?

Die folgende Fatwa wurde von mir (Yahya ibn Rainer) aus der englischen in die deutsche Sprache übertragen. Es handelt sich um ein Rechtsgutachten des Fatwa Department Research Committee in Saudi- Arabien, unter dem Vorsitz von Sheikh `Abd al-Wahhâb al-Turayrî.

Frage:

Was sagt der Islam über das Ansparen von Geld? Sollten wir Geld für die Zukunft ansparen? Ich las, dass einige der Prophetengefährten ohne Reichtum starben, nicht einmal ein Leichtuch für ihre Beisetzung (besaßen sie). Ebenfalls las ich, dass Abu Bakr all seinen Reichtum dem Propheten gab, für mildtätige Zwecke. Also wie sieht es dann mit dem Konzept des Sparens aus?

Antwort:
(Beantwortet vom Komitee für Rechtsfragen unter dem Vorsitz von Sheikh `Abd al-Wahhâb al-Turayrî)

Um zu beweisen, dass es erlaubt ist für die Zukunft zu sparen, müssen wir nicht weiter schauen, als bis zur Zakah auf Geldvermögen. Wir zahlen keine Zakah auf unser Einkommen. Wir zahlen ausschließlich Zakah auf unser Angespartes, und das auch nur, wenn dieses Angesparte ein bestimmtes Niveau erreicht und für ein ganzes Jahr dieses Niveau beibehält oder es übersteigt.

‘Aischa sagte: Der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Heil) sagte:

„Keine Zakah wird auf Geld erhoben, bis ein Jahr vom Zeitpunkt der Besitznahme an vergangen ist.“

(Sunan Ibn Majah [1792] mit einer authentischen Überlieferunfgskette wie erwähnt bei al-Zayla`i in Nasb al-Rayah [2/328], al-Nawawi in al-Khulasah, and al-Albani in Irwa’ al-Ghalil [3/254])

Es wurde von ‘Ali erzählt, dass der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Heil) sagte:

„Wenn du 200 Dirham (Silbermünzen) hast und sein Jahr vergeht, dann musst du 5 Dirham (an Zakah darauf) zahlen. Du musst jedoch nichts (an Zakah) für das Gold in deinem Besitz bezahlen, bis es 20 Dinar (Goldmünzen) erreicht. Falls du 20 Dinar dein Eigen nennst und ein Jahr vergeht, musst du im Folgejahr einen halben Dinar (an Zakah) entrichten.“

[Überliefert von Abu Dawud und authentifiziert von al-Albani in Sahih al-Sunan]

Eine Person ohne Ersparnisse wird niemals Zakah auf Geldvermögen entrichten müssen. Es ist die Zakah, die das ersparte Vermögen (einer Person) reinigt, indem sie (die Zakah) den Armen und Bedürftigen zugutekommt, die ein Anrecht darauf haben.

Erbschaft ist ein weiterer Beweis hierfür. Das Erbrecht im Islam ist ziemlich detailreich und teilt (diverse) Anteile des gesamten Nachlasses auf verschiedene Verwandte des Verstorbenen auf. Dies setzt voraus, dass es einen Nachlass geben muss, den der Verstorbene hinterlässt, was in anderen Worten (ausgedrückt) Reichtum ist, der zuvor von ihm oder ihr angehäuft wurde.

Tatsächlich ist es sogar so – aufgrund der Wichtigkeit einer solchen Hinterlassenschaft für die bedürftigen Verbliebenen, damit sie im Todesfall (des Erblassers) versorgt sind – dass der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Heil) den Anteil für karikative/wohltätige Zwecke am Nachlass auf höchsten ein Drittel beschränkte.

Das Folgende ist überliefert von dem angesehenen Gefährten Sa’d ibn Abi Waqqas, der in seinem Testament sein gesamtes Eigentum für wohltätige Zwecke vermachen wollte:

Er ging zum Propheten (Allah segne ihn und schenke ihm Heil) und sagte ihm: „Oh Gesandter Allahs! Ich habe einen großen Reichtum und meine Tochter um es von mir zu erben. Soll ich all meinen Reichtum für wohltätige Zwecke vermachen?“

Der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Heil) teilte ihm mit, dass er es nicht so machen solle. Dann schlug Sa’d vor zwei Drittel seines Reichtums für wohltätige Zwecke zu vermachen. Als der Prophet dies ein weiteres Mal verweigerte, schlug Sa’d die Hälfte seines Reichtums vor.

An diesem Punkt antwortete der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Heil): „Ein Drittel, und auch dies ist (eigentlich) noch zu viel. Es ist besser für dich, wenn du deinen Nachkommen Reichtum hinterlässt, anstatt sie abhängig und bettelnd von anderen zurückzulassen.

[Sunan al-Tirmidhi (2042), Sunan Abi Dawud (2480), Sunan al-Nasa’i (3567) und Sunan Ibn Majah (2699)]

Aber auch in der Geschichte von Joseph (Allah schenke ihm Heil) sehen wir ein gutes Zeugnis zu Gunsten des Sparens.

Allah sagt uns im Quran:

«Joseph sagte: „Ihr sollt sieben Jahre ununterbrochen (da’aban) säen. Was ihr dann erntet, das lasst in den Ähren (ohne es zu dreschen), außer einer geringen Menge, die ihr (während dieser Zeit) verzehrt! Hierauf, wenn diese Zeit um ist, werden sieben schwere (Jahre) kommen, die aufzehren werden, was ihr für sie zurückgelegt habt (qaddamtum), außer einer geringen Menge, die ihr aufbewahrt (tuhsinuuna). Hierauf, wenn diese Zeit um ist, wird ein Jahr kommen, in dem die Menschen (wieder) Regen haben, und in dem sie (wieder) keltern werden.“»

[Sure Yusuf, Ayat 47-49]

Dies ist eine klare Empfehlung, für zukünftige Bedürfnisse zu sparen.

Und Allah wie´es am besten.

Fatwa: Verbietet der Islam das Ansparen/Anhäufen von Reichtum?

Die folgende Fatwa wurde von mir (Yahya ibn Rainer) aus der englischen in die deutsche Sprache übertragen. Es handelt sich um das Rechtsgutachten Nr. 96115 auf der Fatwa-Seite von Sheikh Muhammad Saalih al-Munajjid.

Frage: Warum verbietet der Islam das Ansparen/Anhäufen von Reichtum?

Alles Lob gebührt.

Der Islam verbietet keinesfalls das Ansparen/Anhäufen von Reichtum. Was jedoch verboten ist und wovor (uns) eine ernste Warnung erteilt wurde, ist das Nichtzahlen der Zakah auf den Reichtum (einer Person). Aber wenn eine Person die Zakah bezahlt, dann ist sie nicht zu verurteilen.

Allah sagt (in ungefährer Bedeutung):

„Ihr Gläubigen! Viele von den Rabbinern und Mönchen bringen die Leute in betrügerischer Weise um ihr Vermögen und halten (ihre Mitmenschen) vom Wege Allahs ab. Denjenigen nun, die Gold und Silber horten (al-Kanz) und es nicht um Allahs willen spenden, verkünde (daß sie dereinst) eine schmerzhafte Strafe (zu erwarten haben)“

Sure Tauba (9), Aya 34

Abu Dawud (1564) überlieferte von Umm Salamah (möge Allah mit ihr zufrieden sein), dass der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Heil) sagte:

„Was (an Reichtum) einen solchen Umfang erreicht, dass Zakah darauf entrichtet werden muss, so handelt es sich nicht um kanz (gehorteten Reichtum) sobald die Zakah entrichtet wurde.“

(Überlieferung klassifiziert als hasan (gut) von al-Albani in Sahih Abi Dawud)

Al-Bukhari (1404) überlieferte, dass Khalid ibn Aslam sagte:

„Wir gingen raus mit ‘Abd Allah ibn ‘Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) und ein Beduine sagte: Erzähle von den Worten Allahs „Denjenigen nun, die Gold und Silber horten (Al-Kanz) und es nicht um Allahs willen spenden“ Ibn ‘Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Derjenige, der es anhäuft und darauf nicht Zakah entrichtet, wehe ihm. Dies(e Offenbarung) war bevor die Zakah offenbart wurde; als sie (dann) offenbart wurde, machte Allah sie zu einer Reinigung für (den) Reichtum.“

(Imam) Malik überlieferte in al-Muwatta‘ (595), dass ‘Abd Allah ibn Dinar sagte:

Ich hörte ‘Abd Allah ibn ‘Umar als er über kanz befragt wurde – Was ist es? Er sagte: Es ist Reichtum, auf welchen die Zakah nicht entrichtet wurde.

Ibn Kathir (Allah sei ihm gnädig) sagte, die Aya in al-Tauba kommentierend:

Bezüglich kanz sagte (Imam) Malik, überliefernd über ‘Abd Allah ibn Dinar von ‘Abd Allah ibn ‘Umar: Es ist Reichtum auf welchen die Zakah nicht entrichtet wurde.

Al-Thawri und andere überlieferten von ‘Ubayd Allah über Nafi‘, dass ibn ‘Umar sagte: Das, worauf Zakah entrichtet wurde, ist nicht kanz, auch wenn es unter sieben Erden vergraben ist, aber solches, welches nicht vergraben ist und die Zakah wurde darauf nicht entrichtet, ist kanz.

Dies wurde (ebenfalls) überliefert von Ibn ‘Abbas, Jabir, und von Abu Huraira in jeweils mawquf- und marfu‘-Berichten

‘Umar ibn al-Khattab sagte etwas Ähnliches: Jeder Reichtum, auf den Zakah entrichtet wurde, ist nicht kanz, auch wenn es in der Erde vergraben liegt. Und jeder Reichtum, auf den keine Zakah entrichtet wurde, ist kanz, womit sein Eigentümer gebrandmarkt ist (am Tage der Auferstehung), auch wenn es an der Erdoberfläche ist (und nicht vergraben).

[Ibn Kathir – Ende]

Somit ist klar, dass (nur) derjenige Reichtum tadelnswert ist, auf den Zakah nicht entrichtet wurde.

Was jedoch unter der Schwelle (nisab) ist oder den Schwellenwert erreicht und Zakah wird entrichtet, so ist es nicht kanz.

Somit ist klar, dass der Islam die Speicherung/Anhäufung von Reichtum nicht verbietet, sondern er verbietet es nur, darauf keine Zakah zu entrichten.

Und Allah weiß es am besten.

Wem die Annahme von Spenden zusteht und wem nicht

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ubaidullah ibn ‚Adijj ibn al-Khijar (r.) berichtete, dass ihm zwei Männer berichteten, dass sie zum Gesandten Allahs (s.a.s.) kamen, um ihn um etwas von den Spenden- bzw. Zakatgeldern zu bitten. Da musterte er sie und sah, dass es starke Männer waren. Dann sagte er: „Wenn ihr wollt, dann gebe ich euch (davon), jedoch hat weder ein Reicher, noch ein starker Mann, der einen Beruf gelernt hat, ein Anrecht darauf.“

Dies berichtete Ahmad.
Abu Dawud und Nasa’i erklärten ihn für einen starken Hadith.

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