Ibnul-Qayyim: Die fünf Stufen des Gebetes

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM


Ibnul-Qayyim sagte:

Und die Menschheit, ist im Bezug zur Verrichtung des Gebetes, in 5 Stufen einzuteilen:

Die Erste: Die Stufe dessen, der nachlässig ist und seiner Seele unrecht tut: Er ist derjenige, der sein Wudoo , die Gebetszeiten im Rahmen ihrer gesetzten Fristen und die Einbeziehung der wesentlichen Säulen vernachlässigt.
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Teil 6: Imam al-Ghazali – Das Schlusswort

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM


Das sind die Regeln der Zucht und Sitte für den Umgang mit allen Menschen. Alledem aber liegt die gemeinsame Regel zugrunde, daß du keinen Menschen, sei er lebend oder tot, gering achten sollst, damit du nicht ins Verderben gerätst. Denn du weißt nicht, ob der andere nicht besser ist als du; und wenn er ein Übeltäter ist, so weißt du nicht, ob du nicht auch am Ende so wirst wie er oder er zum rechtschaffenen Manne wird. Achte die Menschen in ihrem irdischen Dasein aber auch nicht allzu hoch. Denn diese Welt und alles, was darinnen ist, ist gar gering vor Gott; und wenn du die Bewohner dieser Erdenwelt hochachtest, so achtest du diese Erdenwelt selber hoch und verlierst dadurch in den Augen Gottes. Gib aber nicht dein Seelenheil hin, um von ihren Erdengütern zu erlangen, denn damit machst du dich nur verächtlich bei ihnen und erlangst erst recht nichts von irdischen Gütern. Und wenn das auch nicht der Fall ist, so hast du doch das Schlechtere für das Bessere eingetauscht.
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Teil 5: Imam al-Ghazali – Die Pflichten der Eltern gegen die Kinder

BISMILLA-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ein Mann fragte den Gesandten Allahs: »Wem soll ich Gutes tun?«
Er sprach: »Deinem Vater und deiner Mutter.«
Sprach der Mann: »Sie sind gestorben.«
Da sprach der Gesandte Allahs: »Deinem Kinde, denn so wie die Eltern ein Recht haben, so hat auch das Kind ein Recht.«

Eine der Pflichten gegen die Kinder aber ist die, daß du sie nicht durch deine Härte selbst zum Ungehorsam treibst.
Der Gesandte Allahs sprach :
»Gott schenke seine Gnade dem Vater, der seinen Sohn nicht selbst zum Ungehorsam treibt.«

Es heißt in der Überlieferung :
»Sieben Jahre lang ist dein Sohn dein Blumenstrauß, sieben Jahre lang dein Diener, dann aber ist er dein Feind oder dein Freund.«

Anas erzählt:
»Der Gesandte Allahs sagt: Wenn der Knabe sieben Tage alt ist, so bringt das Haaropfer für ihn dar und gebt ihm einen Namen; wenn er sechs Jahre alt ist, so lehrt ihn gute Sitte; mit dem neunten Jahr laßt ihn auf getrenntem Lager schlafen; mit dem dreizehnten Jahr haltet ihn […] zum Gottesdienst an; ist er sechzehn Jahre alt geworden, so gebt ihm ein Weib und faßt seine Hand und sprecht:
>Ich habe dich erzogen und belehrt und dir ein Weib gegeben, nun möge mich Gott vor Anfechtung durch dich in dieser und vor Strafe in jener Welt bewahren.< «

Ferner gehört zu den Pflichten gegen die Kinder, daß du sie gleich hältst mit deinen Gaben und mit deinen Küssen und allem Guten, was du ihnen tust. Das Zärtlichsein gegen die kleinen Kinder und sie zu küssen ist fromme Sitte.
Als der Gesandte Allahs einst seinen Enkel Hasan küßte, sprach Akra‘ ibn Hâbis zu ihm:
»Ich habe zehn Söhne und habe nie einen davon geküßt.«
Da sagte der Gesandte Allahs:
»Wer selbst nicht zärtlich ist, gegen den wird Allah auch nicht zärtlich sein.«

Als einst der Gesandte Allahs auf der Kanzel saß, fiel Hasan auf das Gesicht. Da stieg er sogleich herab und nahm ihn auf und rezitierte den Koranvers :

Eure Güter und eure Kinder sind eine Anfechtung…
64:15

Und als er einst betete und sich gerade niedergeworfen hatte, kam der kleine Husein und kletterte ihm auf den Nacken. Da hielt der Gesandte Allahs in dieser Stellung so lange inne, daß seine Gefährten glaubten, es sei eine Offenbarung über ihn gekommen, weil er diese Stellung so lange ausdehnte. Als das Gebet zu Ende war, fragten sie ihn, ob er während der Niederwerfung eine Offenbarung erhalten habe. Da sagte er:
»Nein, Husein wollte auf mir reiten, und dabei wollte ich ihn doch nicht stören.«

Im allgemeinen aber ist zu sagen, daß die Rechte der Eltern größer sind als die Rechte der Kinder, denn die Eltern zu ehren ist für das Kind Pflicht, im Worte Allahs wird diese Pflicht zusammen mit dem Dienste Allahs genannt, da es heißt:
Dein Herr hat bestimmt, daß ihr ihm allein dient und den Eltern Gutes tut…
17:23

Und wegen der Größe des Rechts der Eltern sind zwei Dinge zur unbedingten Pflicht gemacht worden. Das eine ist dies, daß, wenn Vater und Mutter dem Sohne eine Speise zu essen gebieten, die zweifelhaft, aber nicht schlechthin verboten ist, er nach Ansicht der meisten Rechtsgelehrten sie essen muß, denn der Eltern Zufriedenheit erwerben ist wichtiger als sich vor zweifelhaften Speisen hüten. Das andere ist dies, daß man ohne Einwilligung von Vater und Mutter keine Reise unternehmen darf, es sei denn zur Erfüllung einer unerläßlichen Pflicht, wie die Erlernung des Gebets und der Fastenbestimmungen, wenn man daheim keinen Lehrer finden kann. Zur Pilgerfahrt aber darf man nicht ohne Einwilligung von Vater und Mutter aufbrechen, denn sie ist zwar eine unerläßliche Pflicht, doch ist es erlaubt, sie aufzuschieben.

Ein Mann bat einst den Gesandten Allahs, an einem Kriegszug teilnehmen zu dürfen.
Da sagte er zu ihm: »Hast du eine Mutter?«
Er sprach: »ja.«
Da sprach der Gesandte Allahs: »So gehe hin und setze dich zu ihr, denn dein Paradies liegt zu ihren Füßen.«

Ein anderer kam zu ihm aus dem Jemen, um am Kriege teilzunehmen.
Da sagte er : »Hast du Vater und Mutter?«
Jener sagte : »Ja.«
Da sprach der Gesandte Allahs : »So kehre um und bitte sie zuvor um Erlaubnis, und wenn sie dir die Erlaubnis nicht geben, so gehorche ihnen, denn nächst dem Glaubensbekenntnis kannst du vor Gott keine bessere fromme Tat tun als diese.«

Wisse auch, daß das Recht des älteren Bruders dem Recht des Vaters nahekommt. Es heißt in der Überlieferung:
»Der ältere Bruder hat über den jüngeren Bruder dasselbe Recht wie der Vater über den Sohn.«


(Kimiya-i-sadaat / al-Ghazali)

Teil 4: Imam al-Ghazali – Die Pflichten der Kinder gegen die Eltern

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Wisse: Das Recht der Eltern ist das allergrößte und die Beziehung zu ihnen die allerinnigste.
Der Gesandte Allahs sprach:
»Kein Sohn hat seine Pflicht gegen den Vater erfüllt, ehe er ihn als Sklaven gefunden und freigekauft hat.«

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Teil 3: Imam al-Ghazali – Die Pflichten gegen die Anverwandten

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Wisse, daß der Gesandte Allahs gesagt hat:
»Allah spricht: >Wer es mit seinen Verwandten hält, mit dem werde ich es auch halten. Wer langes Leben und Wohlergehen wünscht, der sorge für das Wohl seiner Anverwandten.< «
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Teil 2: Imam al-Ghazali – Die Pflichten gegen den Nachbarn

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Die Nachbarschaft begründet noch ein Recht mehr als die Bruderschaft des Islam allein.
Der Gesandte Gottes spricht:
»Es gibt einen Nachbarn, der ein Recht hat, das ist der ungläubige Nachbar; und einen, der zwei Rechte hat, das ist der muslimische Nachbar; und einen, der drei Rechte hat, das ist der muslimische Nachbar, der mit dir verwandt ist.«

Du siehst, daß er selbst für den Ungläubigen ein Recht festsetzt auf Grund der bloßen Nachbarschaft.
Und weiter spricht er:
»Gabriel schärfte mir das Recht des Nachbarn so ein, daß ich glaubte, er würde ihm noch das Recht zugestehen, mich zu beerben.«
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Teil 1: Imam al-Ghazali – Die 23 Pflichten gegen den Muslim

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Imam Ghazali -rahimahullah- hat sich sehr ausführlich mit dieser Thematik beschäftigt, speziell was die Pflichten der Muslime untereinander angeht und hat in seinem Werk Kimiya-i-Saadat (Elixier der Glückseligkeit) die Pflichten des Muslims gegen seine Mitmenschen auf den Punkt gebracht.

Imam Ghazali sagt in diesem Buch:
Wisse: Der Mensch kann entweder allein oder mit Anderen zusammen leben. Kann er den Umgang mit andern Wesen seiner Art nicht entbehren, so muß er notwendig die Zucht und Sitte dieses Umgangs lernen. Denn für jede Art des Verkehrs mit den Menschen gibt es besondere Gesetze der Zucht und Sitte, die durch das Maß der Rechte, die der eine gegenüber dem andern hat, bestimmt werden, dies Maß aber richtet sich nach der Nähe der Beziehung , die den einen mit dem andern verbindet.
Diese Beziehung kann sein entweder die der Verwandtschaft, das ist die speziellste, oder die der Bruderschaft im Islââm, das ist die allgemeinste, oder die Reise- und Schulkameradschaft oder die Freundschaft und Bruderschaft.

In der folgenden 6teiligen Serie geht Imam Ghazali auf die verschiedenen Arten des Umgangs und somit auf die verschiedenen Pflichten diesbezüglich ein.
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Kurze Einleitung zur Kategorie „Die Pflichten des Muslims“

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Ein Muslim, ein gottergebener Mensch, hat vielerlei Pflichten. die bekanntesten Pflichten sind sicherlich die 5 Säulen des Islams:

  1. das islamische Glaubensbekenntnis / asch-schahada
  2. die fünf täglichen Gebete zu ihrer festgesetzten Zeit / as-salah
  3. die Abgabe der Almosensteuer / az-zakah
  4. das Fasten im heiligen Monat Ramadan / as-saum ramadan
  5. die Verrichtung der Pilgerfahrt nach Mekka / al-hajj

Allerdings ist das nicht alles. Dem Muslim wurden darüber hinaus weitere Pflichten auferlegt. Eine sehr wichtige Pflicht ist z.B. das Erlangen von Wissen über die Pflichten im Islam.
Diese Kategorie soll sich dieser Pflicht widmen und aus Werken von Gelehrten, Lehrern und Predigern Texte zur Verfügung stellen, die sich mit den Pflichten des Muslims befassen.

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