Verbot, den Koran zu rezitieren, wenn man dschunub ist

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ali (r.) hat gesagt: „Ich sah den Gesandten Allahs (s.a.s.) die Gebetsvorwaschung (arab. wudu‘) vornehmen. Daraufhin rezitierte er etwas aus dem Koran. Dann sagte er: „So soll man es machen, ausser wenn man dschunub ist. Wer aber dschunub ist, der soll es nicht machen – nicht einmal einen einzigen Koranvers “

Dies berichtete Abu Ja’la. Al-Haithami sagt: Die Männer in der Überlieferungskette sind vertrauenswürdig.
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Über das Streichen (arab. mash) über Lederschuhe bzw. Strümpfe oder Socken bei der Gebetsvorwaschung


BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Mughira ibn Schu’ba (r.) berichtete: „Ich war zusammen mit dem Propheten (s.a.s.). Er begann damit, die Gebetsvorwaschung zu vollziehen, da wollte ich ihm die Lederschuhe (arab. khuff) ausziehen. Er sagte: „Lass sie, ich habe sie angezogen in einem Zustand, wo meine beiden (Füße) rein waren“. Dann strich er mit der Hand über die beiden Lederschuhe.“

Dies berichteten Buchari und Muslim. Dieser Wortlaut wird von Buchari überliefert.
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Über die Gebetsvorwaschung (arab. wudu‘)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Umar (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat:

„Jeder von euch, der auf vollständige Weise die Gebetsvorwaschung vollbringt und dann sagt: „Ich bezeuge, dass es keinen Gott ausser Allah, dem Einzigen, Der keinen Teilhaber hat, gibt, und dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist“, dem werden die acht Tore des Paradieses geöffnet, und er kann durch ein beliebiges Tor davon eintreten.“

Dies berichteten Muslim und Tirmidhi.

Bei Tirmidhi wird noch folgender Zusatz bei dem erwünschten Gebetsspruch nach der Gebetsvorwaschung überliefert: „… O Allah, mach mich zu denen, die sich reuig bekehren und mach mich zu den Gereinigten.“
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Das Essen aus Geschirr von Nichtmuslimen

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Abu Tha’laba al-Khuschanijj (r.) berichtete, dass er den Gesandten Allahs (s.a.s.) fragte: Wir befinden uns in einem Land eines Volkes von den Ahlul-Kitab (d.h. Leuten der Schrift) – sollen wir aus deren Gefäßen essen? Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: „Esst nicht aus ihren Gefäßen, ausser wenn ihr keine anderen zur Verfügung habt. Wenn ihr es dann tun wollt, dann wascht sie vorher und esst dann daraus.“

Dies berichteten Buchari und Muslim.

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Verbot des Essens und Trinkens aus Gold- und Silbergefäßen

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Hudhaifa ibn al-Jaman (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat:

„Trinkt nicht aus Gold- und Silbergefäßen und esst nicht aus Gold- und Silbertellern. Denn diese sind für sie im Diesseits und für euch im Jenseits.“

Dies berichteten Buchari und Muslim.

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Verendete Tierarten und Blutsorten, welche zum Verzehr erlaubt sind

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ibn Umar (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Uns sind zwei (natürlich) verendete Tierarten und zwei Arten von Blut zu essen erlaubt: Bei den zwei (natürlich) verendeten Tierarten handelt es sich um Heuschrecken und Fisch, die zwei Blutarten sind die beiden Innereien Milz und Leber.

Dies berichteten Ahmad und Ibn Madscha. In der Überlieferungskette des Hadithes befindet sich eine Schwäche.

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Pflicht der Reinigung eines Gefäßes, in das ein Hund seine Zunge bzw. sein Maul eingetaucht hat

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Abu Huraira (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Wenn ein Hund mit seinem Maul oder seiner Zunge in das Gefäß von einem von euch eingetaucht ist, dann besteht die Reinigung des Gefäßes darin, dass er es 7 Mal wäscht, das erste dieser 7 Male dabei mit Erde.“ Dies berichtete Muslim.

In einer Überlieferung bei Tirmidhi heißt es: „…das letzte oder erste dieser 7 Male…“

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