Erlaubte Vergnügungen (Teil 5)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM


Geistige Erholung

Dem Beispiel des Propheten -s`Allahu aws- folgend, freuten sich seine edlen und reinen Gefährten auch mit Humor und Spaß, Spiel und Sport, zur Erholung von Körper und Geist und zur besseren Vorbereitung, auf dem langen mühevollen Weg des Strebens nach Wahrheit und Gerechtigkeit zu gehen.
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Erlaubte Vergnügungen (Teil 4)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM


Zeit für dies und das

Manche Gefährten des Propheten -s´Allahu aws- erreichten spirituelle Größe. Sie glaubten, um auf solcher spiritueller Höhe zu bleiben, immer ernst sein zu müssen, immer im Gottesdienst, den erfreulichen Seiten des Lebens und dem Guten der Welt den Rücken zu kehren zu müssen, niemals zu spielen oder sich erholen zu dürfen und ihren Blick und ihre Gedanken stets auf das Jenseits und seine Angelegenheiten richten zu müssen, entfernt vom Alltag und seinen Freuden.
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Erlaubte Vergnügungen (Teil 2)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM


Bogenschießen

Zu den erlaubten Sportarten gehören auch Wettkämpfe mit Pfeil und Bogen oder anderen Waffen.
Der Prophet kam einmal an einer Gruppe von Gefährten im Bogenwettkampf vorbei. Er ermutigte sie und sagte:
„Schießt und ich bin mit euch.“

(Buchari)

Er wußte, daß Bogenschießen nicht nur ein Hobby oder Sport war, sondern, viel wichtiger, jene Kraft ausmachte, die vorzubereiten Allah befohlen hatte:
so rüstet wider sie was ihr vermögt an Kräften…
(8:60)

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Erlaubte Vergnügungen (Teil 1)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Es gibt vielerlei Spiele und Sport, die der Prophet den Muslimen zur Freude und zur Erholung empfohlen hat und die zugleich auf Gottesdienst und andere Pflichten vorbereiten. Solche Sportarten, die Geschick und Willenskraft verlangen und die auch körperliches Training einbeziehen, gehören zu den Kampfsportarten, die den Muslim für die Schlachtfelder des Dschihad um Allahs willen vorbereiten.
(Al-Halal Wal-Haram fil Islam / Sheikh Yusuf al-Qaradawi)

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al-Qaradawi: Beziehungen zu Nichtmuslimen

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

 

Mit Sheikh Yusuf al-Qaradawi bemühen wir mal einen zeitgenössischen Gelehrten. In seinem Buch Al-halal wal-haram fil-islam (Erlaubtes und Verbotenes im Islam) befasst er sich mit dem Thema Beziehungen zu Nichtmuslimen und nimmt damit unweigerlich Bezug auf das Prinzip von Al-wara wal-bara.

 

Beziehungen mit Nichtmuslimen

Wenn wir die islamischen Lehren über die Beziehungen mit Nichtmuslimen im Zusammenhang mit halal und haram zusammenfassen wollen, stellen wir fest, daß die beiden folgenden Koranverse ausreichen, weil sie umfassende Richtlinien hierüber enthalten. Allah der Erhabene spricht:

Allah verbietet euch nicht, gegen die, die nicht in Sachen des Glaubens gegen euch gekämpft oder euch aus euren Häusern vertrieben haben, gütig und gerecht zu sein. Siehe, Allah liebt die gerecht Handelnden. Allah verbietet euch nur mit denen, die euch in Sachen des Glaubens bekämpft und euch aus euren Wohnungen vertrieben und bei eurer Vertreibung geholfen haben, Freundschaft zu schließen. Und wer mit ihnen Freundschaft schließt, das sind die Ungerechten. (60:8-9)
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