Frage: Wie ist die rechtliche Grundlage für Mordattentate?
Shaykh Muqbil bin Hādī Al Wādiʿī: Wenn der Imām der Muslime jemand entsendet um einen Kommunisten, oder Baʿthisten oder Christen umzubringen, der die Religion verflucht, so liegt darin kein Problem. Der Beweis dafür ist, dass der Prophet Muḥammad bin Maslama schickte, um Kaʿb bin Al Ashraf zu töten. Und er entsendete auch einige Anṣar um Ibn Abil-Ḥuqayq zu töten. Dies weißt auf die Erlaubnis von Mordattentaten hin, sofern der Imam der Muslime dies befiehlt. Und wenn die Muslime keinen Imam haben, und sie in viele Gemeinden gespalten sind und sich verteidigen können und sicher vor der Ausrottung der Muslime sind, so gibt es kein Problem darin, jemanden auszusenden um jemanden zu töten, der die Muslime angreift. Denn Kaʿab ibn al Ashraf und Abul-Huqayq pflegten den Propheten zu beleidigen und die Muslime anzugreifen.
[Quelle: http://www.muqbel.net/fatwa.php?fatwa_id=2433]
(Herzlichen Dank an Felix)