Das Fest des Fastenbrechens und seine Festsetzung

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Wir stehen kurz vor ʽĪd Al-Fiṭr, dem Fest des Fastenbrechens. Manche datieren den Monatsanfang des Fastenmonats entsprechend dem Qurʼān und der Sunnah, andere hingegen verlassen sich auf astronomische Berechnungen. Doch die Aussagen derjenigen, die sich auf die astronomischen Berechnungen stützen, sind dieses Jahr widersprüchlich, und so kann man sich als Muslim nicht darauf verlassen. Vielmehr hat man der Sunnah des Gesandten Aḷḷāhs r zu folgen, welche eindeutig ist und Klarheit verschafft:

ʽAbduḷḷāh Ibn ʽUmar berichtet, dass der Gesandte Aḷḷāhs r sagte: „Wenn ihr ihn (den Neumond von Ramadan) seht, dann fastet. Und wenn ihr ihn (den Neumond von Schawwal) seht, dann brecht euer Fasten.“
(Buchari und Muslim)

Der Gesandte Allahs r hat uns auch erklärt was zu tun ist, falls der Neumond nicht gesichtet werden kann. Er sagte:

„Wenn die Sicht versperrt ist, dann fastet dreißig Tage!“
(Muslim)

Sollte man den Neumond also aufgrund von Wolken oder anderem nicht sehen können, hat man als Muslim den Monat Ramaān auf dreißig Tage zu vervollständigen.

Die muslimische Gemeinschaft, sowohl die Ersten als auch die Späteren von ihr, ist sich darüber einig (arab. Idschma‘), dass der Monat Ramadan durch die Sichtung des Neumondes mit dem Auge endet und nicht durch astronomische Berechnungen. Wie können wir denn den Weg des Propheten unterlassen, wo Aḷḷāh doch gesagt hat:

„So sollen diejenigen, die seinem Befehl zuwiderhandeln, sich vorsehen, dass nicht eine Versuchung sie trifft oder schmerzhafte Strafe sie trifft“
(Nur 24:63)

Deshalb haben sich über vierzig Imame unter der Aufsicht des hohen Rates darauf geeinigt abzuwarten, ob der Neumond nach Sonnenuntergang am Mittwoch des 08. September 2010 / 29. Ramaān 1431 gesichtet werden wird.

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Es ist Pflicht, die Hadsch einmal im Leben zu vollziehen

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ibn Abbas (r.) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hielt vor uns eine Rede, in der er sagte: „Allah hat euch die Hadsch zur Pflicht festgeschrieben.“ Da stand al-Aqra‘ ibn Habis auf und sagte: „Für jedes Jahr, o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Hätte ich gesagt „ja“, dann wäre es Pflicht geworden (jedes Jahr die Hadsch zu vollziehen). Die Hadsch muss man einmal (im Leben vollziehen). Alles darüber hinaus ist freiwillig.“

Dies berichteten Ahmad, Abu Dawud, Nasa’i und Ibn Madscha.

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Belohnung für das Vollziehen der Umra und des Hajj

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Abu Huraira (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Die Umra ist ein Sündenerlass (arab. kaffara) für die Sünden, die man in der Zeit gemacht, die zwischen dieser Umra und der letzten Umra die man vollzogen hat, gemacht hat.
Und die Belohnung für eine rechtschaffen vollzogene Hadsch (arab.
hadsch mabrur) ist nichts geringeres als das Paradies.“

Dies berichteten Buchari und Muslim.


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Wem die Annahme von Spenden zusteht und wem nicht

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Ubaidullah ibn ‚Adijj ibn al-Khijar (r.) berichtete, dass ihm zwei Männer berichteten, dass sie zum Gesandten Allahs (s.a.s.) kamen, um ihn um etwas von den Spenden- bzw. Zakatgeldern zu bitten. Da musterte er sie und sah, dass es starke Männer waren. Dann sagte er: „Wenn ihr wollt, dann gebe ich euch (davon), jedoch hat weder ein Reicher, noch ein starker Mann, der einen Beruf gelernt hat, ein Anrecht darauf.“

Dies berichtete Ahmad.
Abu Dawud und Nasa’i erklärten ihn für einen starken Hadith.

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Eigene Bedürftigkeit und freiwilliges Spenden

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Hakim ibn Hizam berichtete, dass der Prophet (s.a.s.) gesagt hat: „Die obere Hand ist besser als die untere Hand. Beginne mit deiner eigenen Familie, für die du zu sorgen hast (arab. ibda´ biman ta´ul). Die beste sadaqa (d.h Spende) die man geben kann, ist die, die man gibt, wenn man selbst unbedürftig ist (arab. ´an dhahri ghinan). Und wer von Allah erbittet, tugendhaft zu sein (arab. jasta´fif), dem wird Allah Tugend (arab. ´iffa) schenken. Und wer zufrieden ist mit dem, was er hat (arab. jastaghni), den wird Allah unbedürftig machen.“

Dies berichteten Buchari und Muslim. Der obige Wortlaut stammt von Buchari.

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Die Pflichtabgabe am Ende des Ramadan (zakat al-fitr bzw sadaqat al-fitr)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ibn Abbas (r.) berichtete: „Der Gesandte Allahs (s.a.s.) machte die zakat al-fitr (Pflichtabgabe am Ende des Ramadan) zur Pflicht – als Reinigung für den Fastenden von unbedachter Rede (arab. laghu) und Flirten (arab. rafath) und als etwas zum Essen für die Armen. Wer sie vor dem (Fest)gebet entrichtet, für den ist es eine (von Allah) angenomme zakat (al-fitr), und wer sie nach dem Gebet entrichtet, für den ist es eine normale (freiwillige) Spende.“

Dies berichteten Abu Dawud und Ibn Madscha.
Al-Hakim erklärte den Hadith für gesund (arab. sahih).

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Was man sagt, wenn man die Gräber besucht

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ibn Abbas (r.) berichtete: „Der Gesandte Allahs (s.a.s.) kam an den Gräbern Medinas vorbei, woraufhin er sich mit seinem Gesicht zu ihnen wandte und sagte: „Friede sei mit euch (arab. as-Salamu alaikum), o ihr Bewohner der Gräber, möge Allah uns und euch vergeben. Ihr seid diejenigen, die uns vorausgegangen sind, und wir werden nachkommen“.“

Dies berichtete Tirmidhi und sagte, dass dies ein guter (arab. hasan) Hadith ist.

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Es ist untersagt, auf Gräbern zu sitzen, sie zu bebauen und auszuschmücken

BISMILLAH-IR-RAHMAN-I-RAHIM

Dschabir (r.) berichtete: „Der Gesandte Allahs (s.a.s.) untersagte es,

  1. dass ein Grab mit Gips (bzw. Kalk) überzogen und so weissgefärbt wird,

  2. dass man auf einem Grab sitzt und

  3. dass auf einem Grab gebaut wird“.

Dies berichtete Muslim.

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