Die trefflichste Meinung in Hinblick auf das Rezitieren hinter dem Imam

BISMILAHHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

Shaich ul Islam Ibn Taimiah (Allah erbarme Sich seiner) sagte:

«Die trefflichste Meinung in Hinblick auf das Rezitieren hinter dem Imam ist, dass wenn der Mitbetende die Rezitation des Imam hört, ihr zuhören und schweigen muss und weder soll er die Eröffnende noch eine andere [Surah] rezitieren. Wenn er aber nicht seine Reziation hört, so liest er die Eröffnende und hinzukommend [noch andere Suren], und diese [Meinung] ist die Meinung der Mehrheit unter den Salaf und den Chalaf, genauso wie es die Meinung von Malik und seinen Gefährten, Ahmad und der Mehrheit seiner Gefährten und eine von zwei Meinungen von Al-Shafi’i sowie auch einer Gruppe von Ermittelnden (zu Arabisch: muhaqqiqun) unter seinen Gefährten war. Des Weiteren war es die Meinung von Muhammad bin Al-Hassan und anderen unter den Gefährten von Abu Hanifah. In Hinblick aber auf die Meinung einer Gruppe von den Leuten des Wissens, wie Abu Hanifah und Abu Yusuf, dass man nicht hinter dem Imam zu rezitieren hat, weder die Eröffnende noch eine andere [Surah], weder im stillen [Gebet] noch im hörbaren [Gebet], so steht sie der Meinung jener gegenüber, die die Rezitation der Eröffnenden zur Pflicht gemacht haben, auch wenn die Rezitation des Imam hörbar ist, wie in der anderen – der neuen – Meinung von Al-Shafi’i war, und sie war auch die Meinung von Al-Buchari, Ibn Hazam und anderen. Diesbezüglich gibt es auch eine dritte Meinung, und zwar, dass es wünschenswert ist die Eröffnende zu rezitieren, wenn man die Rezitation des Imam hört, und diese Meinung wurde von Al-Laith und Al-Awza’i überliefert, genauso wie es die Wahl meines Großvaters Abu Al-Barakaat war. Allerdings ist die offenkundigste Meinung die Meinung der Mehrheit, weil das Buch und die Sunnah darauf hinweisen, dass der Mitbetende zu schweigen hat, wenn er die Rezitation des Imam hört.»

Majmu‘ Al-Fatawa (18/20-21)
[Herzlichen Dank an den Bruder Abu Ishaq Al-Hanbali]

Aussagen der 4 Rechtsschulen zum Hidjab/Niqab

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM


das Thema Hidjab/Niqab – fard oder mustahab wird oft diskutiert und es gibt eindeutige Aussagen der Gelehrten darüber. Wie sehen es aber die vier Rechtsschulen und zu welchem Urteil kommen sie hier im Detail? Dazu habe ich eine kurze Zusammenfassung erstellt und ich hoffe, die Aussagen der Gelehrten wird einige Fragen klären inshaALLAH.

Al Madhab al Hanafi

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Es ist Pflicht, die Hadsch einmal im Leben zu vollziehen

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ibn Abbas (r.) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hielt vor uns eine Rede, in der er sagte: „Allah hat euch die Hadsch zur Pflicht festgeschrieben.“ Da stand al-Aqra‘ ibn Habis auf und sagte: „Für jedes Jahr, o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Hätte ich gesagt „ja“, dann wäre es Pflicht geworden (jedes Jahr die Hadsch zu vollziehen). Die Hadsch muss man einmal (im Leben vollziehen). Alles darüber hinaus ist freiwillig.“

Dies berichteten Ahmad, Abu Dawud, Nasa’i und Ibn Madscha.

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Die Pflichtabgabe am Ende des Ramadan (zakat al-fitr bzw sadaqat al-fitr)

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ibn Abbas (r.) berichtete: „Der Gesandte Allahs (s.a.s.) machte die zakat al-fitr (Pflichtabgabe am Ende des Ramadan) zur Pflicht – als Reinigung für den Fastenden von unbedachter Rede (arab. laghu) und Flirten (arab. rafath) und als etwas zum Essen für die Armen. Wer sie vor dem (Fest)gebet entrichtet, für den ist es eine (von Allah) angenomme zakat (al-fitr), und wer sie nach dem Gebet entrichtet, für den ist es eine normale (freiwillige) Spende.“

Dies berichteten Abu Dawud und Ibn Madscha.
Al-Hakim erklärte den Hadith für gesund (arab. sahih).

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Wo sollten Männer und wo sollten Frauen ihre Gebete verrichten?

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Abdullah ibn Umar (r.) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Das Gebet in der Gemeinschaft ist siebenundzwanzigmal besser (wörtl.: ist 27mal vorzüglicher) als wenn man alleine betet.“

Dies berichteten Buchari und Muslim.

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Pflicht der Reinigung eines Gefäßes, in das ein Hund seine Zunge bzw. sein Maul eingetaucht hat

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Abu Huraira (r.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: „Wenn ein Hund mit seinem Maul oder seiner Zunge in das Gefäß von einem von euch eingetaucht ist, dann besteht die Reinigung des Gefäßes darin, dass er es 7 Mal wäscht, das erste dieser 7 Male dabei mit Erde.“ Dies berichtete Muslim.

In einer Überlieferung bei Tirmidhi heißt es: „…das letzte oder erste dieser 7 Male…“

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Das Schraubglas

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM


Soeben erreichte mich eine schöne Geschichte, die ich euch nicht vorenthalten möchte.


Der Sheikh stand vor seinen Schülern und stellte ihnen ein paar Aufgaben.
Als die Schüler still begannen, holte er ein großes Schraubglas hervor und füllte es mit Golfbällen.

Dann fragte er die Schüler, ob das Schraubglas voll wäre. „Voll“ , dem stimmten sie zu.

Der Sheikh holte nun eine Box mit Kieselsteinen hervor und gab sie in das Glas.
Er schüttelte das Glas sanft. Die Kieselsteine rollten in die Zwischenräume zwischen die Golfbälle.
Dann fragte er seine Schüler erneut, ob das Glas nun voll wäre. Sie stimmten wieder zu.
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Teil 6: Imam al-Ghazali – Das Schlusswort

BISMILLAH-IR-RAHMAN-IR-RAHIM


Das sind die Regeln der Zucht und Sitte für den Umgang mit allen Menschen. Alledem aber liegt die gemeinsame Regel zugrunde, daß du keinen Menschen, sei er lebend oder tot, gering achten sollst, damit du nicht ins Verderben gerätst. Denn du weißt nicht, ob der andere nicht besser ist als du; und wenn er ein Übeltäter ist, so weißt du nicht, ob du nicht auch am Ende so wirst wie er oder er zum rechtschaffenen Manne wird. Achte die Menschen in ihrem irdischen Dasein aber auch nicht allzu hoch. Denn diese Welt und alles, was darinnen ist, ist gar gering vor Gott; und wenn du die Bewohner dieser Erdenwelt hochachtest, so achtest du diese Erdenwelt selber hoch und verlierst dadurch in den Augen Gottes. Gib aber nicht dein Seelenheil hin, um von ihren Erdengütern zu erlangen, denn damit machst du dich nur verächtlich bei ihnen und erlangst erst recht nichts von irdischen Gütern. Und wenn das auch nicht der Fall ist, so hast du doch das Schlechtere für das Bessere eingetauscht.
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Teil 5: Imam al-Ghazali – Die Pflichten der Eltern gegen die Kinder

BISMILLA-IR-RAHMAN-IR-RAHIM

Ein Mann fragte den Gesandten Allahs: »Wem soll ich Gutes tun?«
Er sprach: »Deinem Vater und deiner Mutter.«
Sprach der Mann: »Sie sind gestorben.«
Da sprach der Gesandte Allahs: »Deinem Kinde, denn so wie die Eltern ein Recht haben, so hat auch das Kind ein Recht.«

Eine der Pflichten gegen die Kinder aber ist die, daß du sie nicht durch deine Härte selbst zum Ungehorsam treibst.
Der Gesandte Allahs sprach :
»Gott schenke seine Gnade dem Vater, der seinen Sohn nicht selbst zum Ungehorsam treibt.«

Es heißt in der Überlieferung :
»Sieben Jahre lang ist dein Sohn dein Blumenstrauß, sieben Jahre lang dein Diener, dann aber ist er dein Feind oder dein Freund.«

Anas erzählt:
»Der Gesandte Allahs sagt: Wenn der Knabe sieben Tage alt ist, so bringt das Haaropfer für ihn dar und gebt ihm einen Namen; wenn er sechs Jahre alt ist, so lehrt ihn gute Sitte; mit dem neunten Jahr laßt ihn auf getrenntem Lager schlafen; mit dem dreizehnten Jahr haltet ihn […] zum Gottesdienst an; ist er sechzehn Jahre alt geworden, so gebt ihm ein Weib und faßt seine Hand und sprecht:
>Ich habe dich erzogen und belehrt und dir ein Weib gegeben, nun möge mich Gott vor Anfechtung durch dich in dieser und vor Strafe in jener Welt bewahren.< «

Ferner gehört zu den Pflichten gegen die Kinder, daß du sie gleich hältst mit deinen Gaben und mit deinen Küssen und allem Guten, was du ihnen tust. Das Zärtlichsein gegen die kleinen Kinder und sie zu küssen ist fromme Sitte.
Als der Gesandte Allahs einst seinen Enkel Hasan küßte, sprach Akra‘ ibn Hâbis zu ihm:
»Ich habe zehn Söhne und habe nie einen davon geküßt.«
Da sagte der Gesandte Allahs:
»Wer selbst nicht zärtlich ist, gegen den wird Allah auch nicht zärtlich sein.«

Als einst der Gesandte Allahs auf der Kanzel saß, fiel Hasan auf das Gesicht. Da stieg er sogleich herab und nahm ihn auf und rezitierte den Koranvers :

Eure Güter und eure Kinder sind eine Anfechtung…
64:15

Und als er einst betete und sich gerade niedergeworfen hatte, kam der kleine Husein und kletterte ihm auf den Nacken. Da hielt der Gesandte Allahs in dieser Stellung so lange inne, daß seine Gefährten glaubten, es sei eine Offenbarung über ihn gekommen, weil er diese Stellung so lange ausdehnte. Als das Gebet zu Ende war, fragten sie ihn, ob er während der Niederwerfung eine Offenbarung erhalten habe. Da sagte er:
»Nein, Husein wollte auf mir reiten, und dabei wollte ich ihn doch nicht stören.«

Im allgemeinen aber ist zu sagen, daß die Rechte der Eltern größer sind als die Rechte der Kinder, denn die Eltern zu ehren ist für das Kind Pflicht, im Worte Allahs wird diese Pflicht zusammen mit dem Dienste Allahs genannt, da es heißt:
Dein Herr hat bestimmt, daß ihr ihm allein dient und den Eltern Gutes tut…
17:23

Und wegen der Größe des Rechts der Eltern sind zwei Dinge zur unbedingten Pflicht gemacht worden. Das eine ist dies, daß, wenn Vater und Mutter dem Sohne eine Speise zu essen gebieten, die zweifelhaft, aber nicht schlechthin verboten ist, er nach Ansicht der meisten Rechtsgelehrten sie essen muß, denn der Eltern Zufriedenheit erwerben ist wichtiger als sich vor zweifelhaften Speisen hüten. Das andere ist dies, daß man ohne Einwilligung von Vater und Mutter keine Reise unternehmen darf, es sei denn zur Erfüllung einer unerläßlichen Pflicht, wie die Erlernung des Gebets und der Fastenbestimmungen, wenn man daheim keinen Lehrer finden kann. Zur Pilgerfahrt aber darf man nicht ohne Einwilligung von Vater und Mutter aufbrechen, denn sie ist zwar eine unerläßliche Pflicht, doch ist es erlaubt, sie aufzuschieben.

Ein Mann bat einst den Gesandten Allahs, an einem Kriegszug teilnehmen zu dürfen.
Da sagte er zu ihm: »Hast du eine Mutter?«
Er sprach: »ja.«
Da sprach der Gesandte Allahs: »So gehe hin und setze dich zu ihr, denn dein Paradies liegt zu ihren Füßen.«

Ein anderer kam zu ihm aus dem Jemen, um am Kriege teilzunehmen.
Da sagte er : »Hast du Vater und Mutter?«
Jener sagte : »Ja.«
Da sprach der Gesandte Allahs : »So kehre um und bitte sie zuvor um Erlaubnis, und wenn sie dir die Erlaubnis nicht geben, so gehorche ihnen, denn nächst dem Glaubensbekenntnis kannst du vor Gott keine bessere fromme Tat tun als diese.«

Wisse auch, daß das Recht des älteren Bruders dem Recht des Vaters nahekommt. Es heißt in der Überlieferung:
»Der ältere Bruder hat über den jüngeren Bruder dasselbe Recht wie der Vater über den Sohn.«


(Kimiya-i-sadaat / al-Ghazali)