Imam al-Ghazali über Aqidah und Kalam (6. Teil)

Fortsetzung des 5. Teils dieser Reihe.

Sodann …


Der von Ibn Abbas (Allahs Wohlgefallen mit ihm) überlieferte Disput mit den Harijiten und der von Ali (Allahs Wohlgefallen mit ihm) über die Prädestination war ein klarer und deutlicher Kalam und notwendig am Platze. In einem solchen Falle ist er immer lobenswert.

Nun ist allerdings das Maß des Bedürfnisses je nah den Zeiten verschieden. Es ist daher nicht befremdlich, dass auch sein Geltungsbereich danach verschieden ist. Dieser erstreckt sich auf das für den Menschen verbindliche Glaubensbekenntnis und die Methode, es zu verteidigen und zu behüten. Was aber die Beseitigung der Zweifel anlangt, die Enthüllung der Wahrheit, die Erkenntnis des Wesens der Dinge, wie sie sind, und das Verständnis der Geheimnisse, auf die der Wortsinn jenes Glaubensbekenntnisses hinweist, so gibt es keinen Schlüssel hierzu als den geistlichen Kampf und die Bezähmung der Leidenschaften, ferner die gänzliche Hingabe an Allah dem Erhabenen und dass man Ihm anhange mit einem Sinn, der rein ist von den Makeln des Schulgezänkes.

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Imam al-Ghazali über Aqidah und Kalam (5. Teil)

Fortsetzung des 4. Teils dieser Reihe.

Sodann …


Wenn ihm das genügt, so lässt man es dabei bewenden, hilft es aber nicht, dann ist das Übel chronisch geworden und die Krankheit nimmt immer weiter überhand. Da muss ihn der Arzt mit möglichster Milde und Schonung behandeln und das weitere dem Allerhöchsten anheimstellen, sei es, dass ihm durch göttliche Eingebung die Wahrheit enthüllt werde oder dass er im Zweifel verharre, solange es ihm vorherbestimmt ist. Vom Maße dessen also, was das genannte Buch und ähnliche Werke enthalten, lässt sich Nutzen ziehen für ihn erhoffen; über dieses Maß hinaus gibt es zwei Möglichkeiten:

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Imam al-Ghazali über Aqidah und Kalam (4. Teil)

Fortsetzung des 3. Teils dieser Reihe.

Sodann …

 

Was seinen Nutzen betrifft, so meint man, er liege darin, dass er die Wahrheit ans Licht bringt und die Dinge sehen lässt, wie sie sind. Aber leider versagt der Kalam in der Erfüllung dieser hehren Aufgabe; er stiftet vielleicht mehr Verwirrung und Irrtum, als er Aufklärung und Verständnis bringt.

Wenn du eine solche Rede von einem Traditionisten [Hadithgelehrten] oder Hasawi hören würdest, könntest du wohl meinen, die Leute bekämpfen eben das, was sie nicht verstehen. So vernimm denn das Folgende von einem Manne, der im Kalam beschlagen ist und nun einen Hass gegen ihn gefasst hat, nachdem er ihn aufs Gründlichste erprobt, in alle seine Tiefen eingedrungen und die höchste Stufe der Mutakallimun erreicht, der darüber hinaus sich in anderen Wissenschaften vertiefte, die mit dem Kalam sich berühren, und der die feste Überzeugung gewonnen hat, dass der Weg zur Kalam wenigstens in einigen Fragen Licht und Aufklärung und Verständnis gebracht, aber das ist nicht viel und betrifft offenkundige Dinge , die du vielleicht schon verstehst, ehe du dich in die Kunst des Kalams vertiefst.

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Imam al-Ghazali über Aqidah und Kalam (3. Teil)

Fortsetzung des 2. Teils dieser Reihe.

Sodann …

 

Dem ist aber folgendes entgegenzuhalten:

Wenn sie sich so wenig damit abgaben, so geschah es , weil sie nur geringe Veranlassung dazu hatten, da in jener Zeit die Irrlehrer noch nicht aufgetreten waren. Und das die Kürze anlangt, so handelt es sich eben darum, den Gegner zum Schweigen zu bringen, ferner die Wahrheit herauszustellen und die Zweifel zu zerstreuen. Wenn nun der Gegner viele Einwürfe vorbringt und immer wieder insistiert, so währt es natürlich lange, ihn ad absurdum zu führen. Auch sie grenzten das Maß des Bedürfnisses nicht mit Waage und Elle ab, nahem es einmal gegeben war.

Und was den Punkt anlangt, dass sie es nicht unternahmen, den Gegenstand schulmässig zu lehren und darüber zu schreiben, so taten sie das auch in er Rechtswissenschaft, Exegese und Traditionslehre nicht. Wenn es also erlaubt ist, das Recht schriftlich darzustellen und ungewöhnliche Fälle zu konstruieren, die nur selten vorkommen, entweder um sie bereitzuhalten für en Tag, wo sie wirklich eintreten, wenn dass auch selten ist, oder um den Verstand zu schärfen – nun, auch wir arbeiten die Methode der Kontroverse aus in der Erwartung, dass das Bedürfnis danach sich einstellen werde, sei es, dass Zweifel sich erheben oder eine Irrlehre entsteht, oder wir tun es, um den Verstand nicht in Verlegenheit komme, wenn er einmal unvorbereitet aus dem Stehgreif antworten muss, so wie man ja auch die Waffen vor dem Kampfe für den Tag des Kampfes in Bereitschaft hält. Das sind also die Gründe, die man für die beiden entgegngesetzten Ansichten vorbringen kann.

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Imam al-Ghazali über Aqidah und Kalam (2. Teil)

Fortsetzung des 1. Teils dieser Reihe.

Sodann …

 

Die Vertreter der entgegengesetzten Ansicht aber argumentieren folgendermaßen:

Wenn der Kalam deswegen verpönt sein soll, weil darin die Worte wie Substanz und Akzidens vorkommen, also fremdartige technische Ausdrücke, welche die Gefährten nicht kannten, so ist die Antwort sehr naheliegend. Gibt es ja keine Wissenschaft, in der nicht zum Zwecke der Verständigung gewisse Termini neu geschaffen werden müssten.; so ist es in der Traditionskunde, in der Schrifterklärung, in der Rechtswissenschaft der Fall. Und wenn den Alten ein Ausdruck unterkäme wie nahkd, kasr tarkib, fasad al-wad, so würden sie auch diese nicht verstehen.

Mit der Prägung eines neuen Ausdruckes zur Bezeichnung eines richtigen Begriffes ist es genau so wie mit der Verfertigung von Gefässen ungewohnter Form zu einem erlaubten Zweck. Wenn man aber an dem Sinn der neuen Ausdrücke Anstoss nimmt, so entgegnen wir, dass wir darunter nichts anderes verstehen als die demonstrative Erkenntnis der zeitlichen Entstehung der Welt, der Einheit des Schöpfers und seiner Eigenschaft , wie es in der Offenbarung enthalten ist.

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Imam al-Ghazali über Aqidah und Kalam (1. Teil)

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

Es folgt eine mehrteilige Abhandlung zum Thema „Aqidah und Kalam“ vom großen Gelehrten Imam Abu Hamid Muhammad ibn Muhammad al-Ghazali -Allah sei ihm gnädig-. Sie entstammt aus seinem gewaltigen Hauptwerk Ihya Ulum ad-Diin und wurde 1912 von Hans Bauer (einem Orientalisten) in die deutsche Sprache übersetzt, die Übersetzung kann also durchaus spezifische Schwächen aufweisen.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich diesen Text hier nicht veröffentliche weil ich mit den Ansichten und Meinungen des Gelehrten in dieser Hinsicht übereinstimme – dass ist nämlich keines Falls so – sondern weil ich seine Darstellung der Meinungen sehr aufschlussreich finde. Was jeder Einzelne aus diesem Text für Weisheiten zieht ist ihm selbst überlassen.

Sodann:

 

Wenn du nun fragst: was ist also vom Studium der spekulativen Theologie (Kalam) zu halten ?

Ist es zu verwerfen wie die Astrologie oder ist es etwas Indifferentes oder ein löbliches Werk, so wisse, dass es hierin Einseitigkeiten und Übertreibungen in verschiedener Hinsicht gibt.

Die einen erklären es für Neuerung und für schlechthin verboten.

„Wenn der Mensch mit allen Sünden, ausgenommen en Götzendienst, vor Allah komme, so sei es besser für ihn als er komme mit Kalam.“

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Fatwa bezügl. Versammlungen zur Verteidigung des Ehre des Gesandten Allahs -Allah segne ihn und schenke ihm Heil-

Bezüglich der Vorkommnisse in Solingen und Bonn möchte ich gern eine aktuelle und explizit auf diese Situation bezogene Fatwa aufzeigen, die vom Mufti der Jamaa’ah al-Islaamiyyah in Ägypten stammt, nämlich von Sheikh ‚Abd al-Akhir. Dieser Sheikh ist nicht nur ein studierter und anerkannter Alim, sondern hat auch eine gewisse Zeit seines Lebens in Deutschland (Bonn) verbracht und kennt somit die Umstände in diesen Ländern. >>Hier ist seine Vita auf Facebook zu lesen<<. Diese Tatsache ist von äusserster Wichtigkeit, denn die Fatawa, auf die unsere Jugend heutzutage zugreift, sind zumeist viele Jahre (teils Jahrzehnte) alt und sind sehr allgemein und meistens auch für die arabischen Länder erstellt worden.

Zeit, Ort und Umstand ändern die Rahmenbedingungen für eine explizite Fatwa, weswegen wir bemüht sein sollten, zeitgenössische Gelehrte mit den jeweiligen Fachkenntnissen zu befragen und nicht vorgefertigte YouTube-Videos heranzuziehen um gar damit andere Geschwister als irregegangen zu betiteln.

 

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

Ein Bruder fragte Shaykh ‚Abd al-Akhir:

Einige Kuffaar in Deutschland, möge Allaah sie verfluchen, haben Demonstrationen gemacht und Karikaturen zur Belustigung über den Propheten salAllaahu ‚alayhi wa sallam gezeichnet. Ist es also erlaubt für die Muslimischen Männer dass sie gegen diese Leute demonstrieren? Und Sie müssen wissen, dass es möglicherweise zu einer Schlägerei zwischen den beiden Gruppen, oder zwischen den Muslimeen und der Polizei, die die Kuffaar beschützt, kommt. Was ist ihr Ratschlag in diesen Fällen?

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Atheismus ist eine größere Sünde als Schirk

BISMILLAHI-R-RAHMANI-R-RAHIM

 

Frage (Nr. 113901):

Welche Sünde ist größer: Atheismus oder Polytheismus?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Atheismus bedeutet gemäß der modernen Terminologie die völlige Verleugnung des Schöpfers, das Abstreiten Seiner Existenz und Ihn nicht anzuerkennen, erhaben ist Er und gepriesen. Das Universum und alles darin kam – gemäß ihrer Behauptungen – nur durch Zufall zustande. Das ist eine merkwürdige Ansicht, welche dem gesunden menschlichen Verstand entgegensteht, der Logik und der natürlichen Veranlagung, und sie steht im Widerspruch zur simplen Logik und unbestreitbaren Fakten.

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Gibt es Sünden, die nicht verziehen werden?

BISMILLAHI-R-RAHMANI-RAHIM

 

Frage

Gibt es im Islâm bestimmte Taten, Fehler oder Sünden, die niemals verziehen werden? Mit anderen Worten: Kann jeder Muslim, selbst wenn er große Fehler begangen oder sogar Allâh etwas beigesellt hat, darauf hoffen, ins Paradies zu kommen? (Selbstverständlich nur dann, wenn er aufrichtig bereut bevor die Seele von ihm scheidet.)

Gibt es im Islâm bestimmte Fehler oder Taten, auf Grund derer das Paradies verwehrt wirdt, auch wenn man sich Allâh reuevoll zuwendet und bereut?

Ich hoffe, dass Ihnen meine Frage klar ist. Ich bitte, dass Allâh meine Reue annimmt, sollte ich einige Dinge falsch verstanden haben! Ich bin überzeugt, dass Allâh allgnädig ist und habe keinen Zweifel daran. Aber ich wollte nur wissen, ob es darin Ausnahmen gibt. Falls Ihnen meine Frage unklar erscheint, schicken Sie sie mir bitte wieder, damit ich sie deutlicher formuliere.

 

Antwort

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Fiqh: As-Sadl – Das Hängenlassen der Arme im Gebet (Maliki)

Es ist für jede Person nach der begehrten Ansicht in der mālikītischen Rechtschule mandūb (empfohlen) die Arme im Pflichtgebet an den Seiten hängen zu lassen und es ist makrūh (verpöhnt) die Hände übereinander zu legen. (1)

Fast alle hohen Gelehrten der Tabiʿīn beteten, während sie ihre Hände an ihren Seiten hängen gelassen haben. Unter ihnen waren: Saʿīd ibn al-Musayyāb, Ibrāhīm an-Nakhaʿī, Ḥasan al-Baṣrī, Muḥammad ibn Sirīn, Saʿīd ibn Jubayr, ʿAbdullāh ibn az-Zubayr, Ibn Juraji, Imām al-Awzaʿī und Imām Mālik ibn Anas. (2)

So lassen sich beispielsweise folgende Überlieferungen aus al-Muṣannaf von Ibn Abī Shaybāh entnehmen:

“Ḥasan al-Baṣrī und Ibrāhīm an-Nakhaʿī  ließen im Gebet gewöhnlich ihre Hände an den Seiten hängen.”

“ʿAbdullāh ibn az-Zubayr (der Enkel von Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq) ließ seine Hände an den Seiten hängen, wenn er betete.”

Ebenso sagte Imām ash-Shawkānī:

“Ibn al-Munthir berichtet, dass Ibn az-Zubayr, al-Ḥasan al-Baṣrī und an-Nakhaʿī gewöhnlich ihre Arme im Gebet hängen gelassen haben. Sie haben nicht die rechte Hand über die linke gelegt.”

Shaykh al-Khadr ash-Shinqīti sagte:

“Die Gelehrten sagten, dass ʿAbdullāh ibn az-Zubayr das Gebet von Abū Bakr übernommen hat. Dies ist ein Beweis, dass Abū Bakr seine Hände im Gebet hängen gelassen hat, denn Ibn az-Zubayr lernte von ihm das Gebet.” (3)

Ibn ʿAbdu l-Barr sagte:

“ʿAbdullāh ibn al-ʿIzar sagte: “Ich begleitete gewöhnlich Saʿīd ibn Jubayr. Er sah einen Mann, der im Gebet die eine Hand über die andere Hand legte. Er ging dort hin, trennte sie (die Hände) voneinander und kam anschließend wieder zu mir zurück”.” (4)

Die Meinung von Imām Mālik:

Ibn Rushd al-Mālikī sagte:

“Die Gelehrten hatten in Bezug auf das Zusammenlegen der Hände im Gebet verschiedene Ansichten. Mālik betrachtete es als makrūh (verpöhnt) im Pflichtgebet. Jedoch erlaubte er dies im freiwilligen Gebet.” (5)

Ibn al-Qāsim sagte:

“Imām Mālik sagte über das Legen der rechten Hand auf der linken: “Ich habe kein Wissen über so eine Handlung in den Pflichtgebeten”.”

Weiterhin sagte ibn al-Qāsim:

“Vielmehr mochte Imām Mālik es nicht (das Zusammenlegen der Hände), aber in den empfohlenen/freiwilligen Gebeten, wenn das Stehen zu lange andauert, so liegt kein Schaden darin, wenn es beim langen Stehen hilft.” (6)

Beweise aus den aḥādīth:

Abū Ḥamid as-Saʿīdi sagte, während zehn Gefährten des Gesandten Allāhs (Allāhs Segen und Heil auf ihm) anwesend waren:

“Immer wenn der Gesandte Allāhs (Allāhs Segen und Heil auf ihm) im Gebet stand, erhob er seine Hände, bis sie in Schulterhöhe waren und sagte dann Allāhu Akbar, bis jeder Knochen wieder seine gerade Position eingenommen hat….” (7)

Shaykh ʿAbdullāh bin Ḥamid ʿAlī sagt zu diesem Ḥadīth:

“Die “gerade Position” der Hände bzw. Arme ist, wenn sie an den Seiten sind. Man kann nicht sagen, dass die Arme einer Person gerade sind, wenn die Hände auf der Brust zusammengelegt werden.”

Shaykh Mukhtār ad-Dawdī (ein mauretanischer Gelehrter) sagte:

“Wenn der Prophet (Allāhs Segen und Heil auf ihm) im Gebet die rechte Hand über die linke Hand getan hätte, dann hätten die zehn Gefährten ihn (Abū Ḥamid) dafür getadelt, als er sagte: “Bis jeder Knochen wieder seine gerade Position eingenommen hat”.” (8)

Ein weiterer Ḥadīth:

“Der Prophet (Allāhs Segen und Heil auf ihm) hat es gewöhnlich den Leuten verboten die Hände auf der Taille zu legen mit den Ellenbogen zur Seite ausgestreckt in den vorgeschriebenen Gebeten.” (9)

Abū Qānit al-Ḥasanī sagt zu diesem Ḥadīth:

“Wenn eine Person die Hände auf der Taille legt mit den Ellenbogen an den Seiten ausgestreckt, so beugt man seine Arme. Folglich können die mālikītischen Gelehrten sagen, dass der Prophet (Allāhs Segen und Heil auf ihm) die betenden Leute dazu angehalten hat, ihre Arme nicht zu beugen während sie in der stehenden Position im Gebet sind. Wenn man ein Arm mit dem anderen Arm zusammenlegt, so sind die Arme gebeugt. Es ist besser, dass die Arme in ihrer natürlichen Form gehalten werden, sodass sie gerade an den Seiten hängen. Was das Verbot in diesem Ḥadīth angeht, so sagen die meisten Rechtsgelehrten, dass es lediglich eine Empfehlung ist (sich von dieser Handlungsweise fernzuhalten) und dass das Legen der Hände auf der Taille bzw. das Zusammenlegen der Hände das Gebet nicht ruiniert/ungültig macht.”

Wie oben bereits erwähnt, betete Ibn az-Zubayr mit den Händen an seinen Seiten. Ibn ʿAbbās wurde über das Gebet des Propheten befragt und er sagte:

“Wer wissen möchte, wie der Gesandte Allāhs (Allāhs Segen und Heil auf ihm) betete, soll das Gebet von ʿAbdullāh ibn az-Zubayr nachahmen.” (10)

Was die Überlieferungen angeht, die darüber berichten, dass der Prophet (Allāhs Segen und Heil auf ihm) sowie seine Gefährten beteten, während ihre Hände zusammengelegt waren, so sind nur zwei von diesen Überlieferungen authentisch. Bedenke: Keine von den beiden Überlieferungen sagen explizit aus, dass er (der Prophet) selbst in dieser Art betete.” (11)

Die Meinung der Mālikīs:

Es gibt 3-4 Meinungen unter den mālikītischen Gelehrten:

Shaykh ʿUsmān dan Fodio sagte:

“Bezüglich des Zusammenlegens der Hände im Gebet zur besseren Körperhaltung, so gibt es 3 Ansichten darüber: Einige sagen, dass es absolut erlaubt ist. Andere sagen, dass es tadelnswert (makrūh) ist, außer in den freiwilligen Gebeten, wenn man zu lange steht. Wiederrum betrachten andere es als empfohlen; das linke Handgelenk würde dann von der rechten Hand erfasst werden und unterhalb der Brust platziert werden.” (12)

1. Meinung: Es ist makrūh die Hände im Pflichtgebet zusammen zu legen, jedoch ist es im freiwilligen Gebet mubāḥ (erlaubt):

Shaykh Aḥmad ad-Dardīr sagte:

“Es ist erlaubt die Hände im freiwilligen Gebet zusammenzulegen und es ist tadelnswert (makrūh) die Hände im Pflichtgebet zusammenzulegen.” (13)

Shaykh az-Zarrūq sagte:

“Die betende Person plaziert im Pflichtgebet ihre rechte Hand nicht über die linke, obwohl dies im freiwilligen Gebet erlaubt ist, sofern man lange steht, um sich selbst abzustützen.” (14)

Abū Qānit al-Ḥasanī sagt:

“Bei den Pflichtgebeten ist die gängige Ansicht in der mālikītischen Rechtschule, dass es verpöhnt (makrūh) ist die Hände während des Stehens zusammen zu legen.” (15)

2. Meinung: Es ist erlaubt im Pflichtgebet und auch im freiwilligen Gebet die Hände zusammen zu legen:

Dies ist die Ansicht von Ashhāb und Ibn Nāfiʿ. Auch Ibn ʿAbdu l-Barr sagte dies.

3. Meinung: Man legt im Pflichtgebet und auch im freiwilligen Gebet die Hände zusammen (d.h. es ist empfohlen):

Dies berichteten Mutrif und al-Majishūn von Mālik. (16)

Al-Qāḍī ʿIyāḍ zählte in seinem Buch unter dem empfohlenen Aspekten im Gebet folgendes auf:

“Das Platzieren der rechten Hand auf der Rückseite der linken Hand in Brusthöhe und manche sagen über den Bauchnabel (im Stehen), vorausgesetzt man beabsichtigt nicht sich selbst abzustützen.” (17)

Es gibt jedoch auch noch eine 4. Meinung, nämlich, dass das Zusammenlegen der Hände im Gebet verboten ist:

Dies berichteten die ʿIrāqī-Gelehrten von Mālik. (18)

Am Ende seiner Abhandlung erwähnt Shaykh ʿAbdullāh bin Ḥamid ʿAlī folgendes:

“Schlussfolgerung: Das Hängenlassen der Arme im Gebet war die Ansicht von Imām Mālik und auch die aḥādīth des Propheten (Allāhs Segen und Heil auf ihm) beweisen, dass er (Allāhs Segen und Heil auf ihm) so betete. Auch die Tabiʿīn beteten so und es war die Ansicht von ʿAbdullāh ibn az-Zubayr, der das Gebet von Abū Bakr lernte und er (Abū Bakr) lernte das Gebet direkt vom Propheten (Allāhs Segen und Heil auf ihm).”

Und Allāh weiß es am Besten

[Quellen: Zusammenfassung aus verschiedenen Werken; hauptsächlich aus den Büchern „Das Mālikī-Argument für das nicht-Zusammenlegen der Hände im Gebet“ vom Shaykh ʿAbdullāh bin Ḥamid ʿAlī und „The Guiding Helper“ von Abū Qānit al-Ḥasanī; einige Zitate wurden von der Seite „madanitimbukti.wordpress.com“ entnommen.]

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1: Al-Khurashī ʿalā Mukhtaṣar Khalīl 1/286 (Erläuterung zu Khalīl’s Aussage “Und lasst die Hände baumeln.”).

2: Siehe z.B. in al-Muṣannaf von Ibn Abī Shaybāh.

3: Ibrām an-Naqḍ Seite 63.

4: At-Tamḥīd (20:76); auch in al-Muṣannaf überliefert.

5: Bidāyah al-Mujtāhid wa Nihāyah al-Muqtasid.

6: Al-Mudawwanah al-Kubrā 1/76.

7: Bukhārī, Abū Dāwūd, Tirmidhī, Aḥmad und Ibn Khuzaymā; ein verlässlicher Ḥadīth.

8: Mashruʾiyat al-Sadl fī aṣ-Ṣalāt.

9: Dhalīl al-Rāghbīn ilā al-Riyād aṣ-ṣāliḥīn 1/838: Ḥadīth Nr. 1755; Muslim 1/387; Tirmidhi 1/297 und Bukhārī.

10: Abū Dāwūd.

11: Siehe: Al-Murshid al-Muʿīn Seite 44; ʿAbdullāh bin Ḥamid ʿAlī.

12: Al-Bayān; Anmerkung: Dan Fodio selbst bevorzugte es die Arme an den Seiten herabhängen zu lassen, denn er sagte: “Man erhebt die Hände in Schulterhöhe und sagt dann Allāhu Akbar. Danach senkt man die Hände an den Seiten.”

13: Arqab al-Māsilik lī madhhab al-Imām Mālik.

14: Sharḥ ar-Risāla (al-Qayrawānī).

15: Fußnote 1003 vom Guiding Helper.

16: Siehe: Al-Taḥsīl 1/395 von Ibn Rushd.

17: Al-Qawāʿid al-Islām.

18: Siehe: al-Mutāwaʿ 1/281 von al-Bagi.

Übernommen von http://at-tanzil.de
Mit freundlicher Genehmigung